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   BGH, 02.04.2019 - XI ZR 233/18   

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https://dejure.org/2019,12389
BGH, 02.04.2019 - XI ZR 233/18 (https://dejure.org/2019,12389)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2019 - XI ZR 233/18 (https://dejure.org/2019,12389)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2019 - XI ZR 233/18 (https://dejure.org/2019,12389)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.06.2012 - C-618/10

    Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen

    Auszug aus BGH, 02.04.2019 - XI ZR 233/18
    (2) Hinsichtlich des zeitlichen Anwendungsbereichs sieht Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48/EG ausdrücklich vor, dass sie nicht für die am Tag des Inkrafttretens der innerstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen bereits laufenden Kreditverträge gilt (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - C-618/10, Banco Español de Crédito, EuZW 2012, 754 Rn. 80 f.).

    b) Der Versuch der Nichtzulassungsbeschwerde, aus Art. 38 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, nach dem die Politik der Union ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellt, eine Geltung der Richtlinien, insbesondere der Richtlinien 87/102/EWG und 2008/48/EG, über ihren zeitlichen und/oder sachlichen Anwendungsbereich hinaus zu konstruieren, ist fernliegend (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - C-618/10, Banco Español de Crédito, EuZW 2012, 754 Rn. 80 f.).

  • EuGH, 09.11.2016 - C-42/15

    Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche

    Auszug aus BGH, 02.04.2019 - XI ZR 233/18
    Insbesondere ist die wenig strukturierte europarechtliche Argumentation, die sich auf verschiedene Richtlinien und das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union [nachfolgend: EuGH] vom 9. November 2016 (C-42/15, Home Credit Slovakia, BKR 2017, 62) stützt und mit der geltend gemacht wird, es sei eine Vorlage an den EuGH gemäß Art. 267 AEUV geboten, nicht geeignet, die grundsätzliche Bedeutung des Rechtsstreits im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zu begründen.

    (3) Damit ist auch das Urteil des EuGH vom 9. November 2016 (C-42/15, Home Credit Slovakia, BKR 2017, 62) ohne Bedeutung, da es sich allein mit der Auslegung der Richtlinie 2008/48/EG befasst.

  • EuGH, 08.04.2014 - C-293/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für

    Auszug aus BGH, 02.04.2019 - XI ZR 233/18
    Soweit der EuGH in seinem von der Nichtzulassungsbeschwerde angeführten Urteil vom 8. April 2014 (C-293/12 und C-594/12, Digital Rights Ireland und Seitlinger u.a., EuZW 2014, 459) die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten am Maßstab der Grundrechte-Charta und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft und einen Verstoß bejaht hat, hat er schlicht die Ungültigkeit der Richtlinie festgestellt (EuGH, aaO Rn. 69, 71).
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